Rechtsprechung
BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ungleichbehandlung eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber - Ausschluss von der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst der nur mit geringer Arbeitszeit beschäftigten ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- archive.org
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1; BGB § 242; GG Art. 3, 20 Abs. 3; BeschFG §§ 2, 6; SGB IV § 8 Abs. 2
Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung geringfügig Beschäftigter im öffentlichen Dienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 29.01.1992 - 3 Ca 2313/90
- LAG Köln, 15.06.1992 - 3 (7/4) Sa 178/92
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Papierfundstellen
- BAGE 72, 345
- MDR 1993, 1212
- NZA 1993, 991
- FamRZ 1993, 1429 (Ls.)
- BB 1993, 1596
- BB 1993, 1738
- DB 1993, 1983
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf das Urteil des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - (AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) Bezug genommen. - BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Andererseits stellt die Zusatzversorgung, anders als die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen der Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt für die erbrachten Dienste dar (ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 27. Juni 1969, BAGE 22, 92, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu I 2 der Gründe; ferner Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177, 183 f. = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe). - BAG, 21.08.1991 - 5 AZR 634/90
Rechtmäßigkeit einer geringeren anteiligen Vergütung für eine …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Auch nach Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts sind mehrere Teilzeitbeschäftigungen unter dem Gesichtspunkt einer bereits anderweitigen Existenzsicherung nicht geeignet, eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, wenn nur die mehreren Beschäftigungen zusammen geeignet sein können, die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers zu bilden (Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 - n.v.). - BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54
Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Andererseits stellt die Zusatzversorgung, anders als die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen der Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt für die erbrachten Dienste dar (ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 27. Juni 1969, BAGE 22, 92, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu I 2 der Gründe; ferner Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177, 183 f. = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe). - BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68
Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung - …
Auszug aus BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 389/92
Andererseits stellt die Zusatzversorgung, anders als die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen der Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt für die erbrachten Dienste dar (ständige Rechtsprechung des BAG seit Urteil vom 27. Juni 1969, BAGE 22, 92, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu I 2 der Gründe; ferner Urteil vom 10. März 1972, BAGE 24, 177, 183 f. = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu A II 2 a der Gründe).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 16. März 1993 (BAGE 72, 345 [BAG 16.03.1993 - 3 AZR 389/92] = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeitarbeit) verfahren (vgl. Beschluß des BVerfG vom 7. Februar 1994 - 1 BvR 1355/93 -). - BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94
Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter
Dies gilt auch für den Ausschluß von Teilzeitkräften, die erst aufgrund der Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterfallen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. BAGE 72, 345, 349f. [BAG 16.03.1993 - 3 AZR 389/92] = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit, zu 3c der Gründe; Urteil vom 7.März 1995 - 3 AZR 282/94 - AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu BII der Gründe; Urteil vom 16.Januar 1996 - 3 AZR 767/94 -, zu C der Gründe).Die Tarifvertragsparteien können sich über die Zusammenrechnungsvorschrift des § 8 Abs. 2 SGB IV nicht hinwegsetzen (BAGE 72, 345, 349 f. [BAG 16.03.1993 - 3 AZR 389/92] = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit, zu 3 c der Gründe).
Der Senat konnte dies in den bisher entschiedenen Fällen offenlassen (vgl. u. a. Urteil vom 16. März 1993, BAGE 72, 345, 349 [BAG 16.03.1993 - 3 AZR 389/92] = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit, zu 3 b der Gründe;… Urteil vom 7. März 1995, aaO, zu B II 2 der Gründe;… Urteil vom 16. Januar 1996, aaO, zu C der Gründe).
(3) Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, daß die betriebliche Altersversorgung nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur Versorgungs-, sondern auch Entgeltcharakter hat (vgl. u. a. BAGE 22, 92, 95 f. = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - VBL, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 16. März 1993, aaO;… Urteil vom 7. März 1995, aaO, zu B II 2 d cc (2) der Gründe).
Bereits im Urteil vom 16. März 1993 (BAGE 72, 345, 349 [BAG 16.03.1993 - 3 AZR 389/92] = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit, zu 3 b der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, ergänzt.
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 16. März 1993 (- 3 AZR 389/92 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeitarbeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verfahren (Beschluß vom 7. Februar 1994 - 1 BvR 1355/93 -).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte
Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 16. März 1993 (- 3 AZR 389/92 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeitarbeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verfahren (Beschluß vom 7. Februar 1994 - 1 BvR 1355/93 -). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94
Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis …
Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 16. März 1993 (- 3 AZR 389/92 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeitarbeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verfahren (Beschluß vom 7. Februar 1994 - 1 BvR 1355/93 -). - BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 149/94
Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung - Teilzeitkräfte
Doch diese Vorschrift konkretisiert den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der seine Grundlage in Art. 3 Abs. 1 GG hat, und damit lediglich das ohnehin geltende Recht (vgl. Urteile des Senats vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B I 2b (1) der Gründe, und vom 16. März 1993 - 3 AZR 389/92 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu 2a der Gründe). - LAG Düsseldorf, 23.02.1996 - 10 Sa 1511/95
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss geringfügig Beschäftigter
In der Entscheidung vom 16.03.1993 - 3 AZR 389/92 - EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 3 hat das BAG dieses Problem zwar kurz angeschnitten, brauchte es aber letztlich nicht zu entscheiden, weil im dortigen Fall der Arbeitnehmer mehreren Teilzeitbeschäftigungen nachging, die zwar jeweils in Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV geringfügig waren, die jedoch nach § 8 Abs. 2 SGB IV zusammenzurechnen waren, so daß der damalige Arbeitnehmer der Sozialversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung unterfiel.Auch haben die geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer typischerweise einen Versorgungsbedarf, wenn sie wegen Erreichen des Rentenalters aus dem Erwerbsleben ausscheiden (vgl. BAG Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 389/92 - EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 3).
Würde andererseits dieser Arbeitnehmer noch bei einem anderen Arbeitgeber einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, die ebenfalls geringfügig im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV ist, und würde er - weil die einzelnen geringfügigen Beschäftigungen gemäß § 8 Abs. 2 SGB IV zusammenzurechnen sind - gleichwohl der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, wäre der Ausschluß dieses Arbeitnehmers aus der betrieblichen Zusatzversorgung sachlich nicht gerechtfertigt; dieser Arbeitnehmer hätte trotz seiner geringfügigen Beschäftigung Anspruch, daß seine Beschäftigungszeit bei der betrieblichen Altersversorgung Berücksichtigung findet (vgl. BAG Urteil vom 16.03.1993 - 3 AZR 389/92 - a.a.O.).
- LAG Berlin, 14.12.1995 - 17 Sa 40/95
Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und …
Ein Versorgungsbedarf ist bereits dann anzunehmen, wenn die Zusatzversorgung den Lebensstandard im Ruhestand in dem Umfang beeinflusst, wie der geringe Zuverdienst im aktiven Arbeitsleben zum Unterhalt beigetragen hat (vgl. zum Vorstehenden nur BAG, Urteil vom 16. März 1993 - 3 AZR 389/92 -, EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 3).Auch nach Auffassung des 5. Senats des BAG sind jedoch mehrere Teilzeitbeschäftigungen nebeneinander unter dem Gesichtspunkt einer bereits anderweitigen Existenzsicherung nicht geeignet, eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, wenn nur die mehreren Beschäftigungen zusammen geeignet sein können, die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers zu bilden (vgl. dazu nur BAG, Urteil vom 21. August 1991 - 5 AZR 634/90 -, nicht veröffentlicht; BAG, Urteil vom 16. März 1993, aaO., zu 3 c d. Gr.).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94
Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage …
Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 16. März 1993 (-3 AZR 389/92 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeitarbeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) verfahren (vgl. Beschluß des BVerfG vom 7. Februar 1994 - 1 BvR 1355/93 -). - BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 414/95
Teilzeitlehrer auf Klassenreisen
§ 2 Abs. 1 BeschFG konkretisiert für das Gebiet der Teilzeitarbeit den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, der seine Grundlage in Art. 3 Abs. 1 GG hat (statt vieler: BAG Urteile vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 36 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 16. März 1993 - 3 AZR 389/92 - BAGE 72, 345, 347 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit). - LAG Düsseldorf, 03.02.1999 - 1 Sa 1632/98
Betriebliche Altersversorgung: Zugangsalter - Gleichbehandlung von Männern, …
- BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 698/95
Betriebliche Altersversorgung: Verschaffungsanspruch - Zulässigkeit der …
- LAG Düsseldorf, 15.09.1999 - 12 Sa 970/99
Witwenrente und "Haupternährer"-Klausel
- LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93
Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Zusatzversorgung; …
- LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
Wirksamkeit eines Ausschlusses von Teilzeitbeschäftigten aus der Zusatzversorgung …
- BAG, 08.03.1994 - 3 AZR 565/92
Anspruch auf Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Grundsatz der …